Nutzungsbedingungen

Der TSV Waldenbuch e. V. 1891, Tennisabteilung, im weiteren Text „Verein“ genannt,  ist Eigentümer der Tennisanlage in Waldenbuch, Teckstr. 24. Die Tennisanlage besteht aus der Tennishalle, Außenplätzen und Freiflächen, dem Umkleide- und Duschbereich, sowie der öffentlichen Gaststätte "Matchpoint".

Die Nutzung der Tennisanlage bietet der Verein zu den folgenden Bedingungen an:

A. Gemeinsame Bestimmungen

1. Elektronisches Buchungssystem
Für die Buchung von Plätzen und Spielzeiten und zu Informationszwecken steht ein permanent aktiviertes elektronisches System, im weiteren Text "System" genannt,  zur Verfügung. Der Zugang kann über die Homepage des Vereins oder über ein Terminal im Eingangsbereich der Tennishalle erfolgen. Ergänzend gelten die als Anhang beigefügten Google Analytics.

2. Registrierung
Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb und die Durchführung von Buchungen im System ist die einmalige Registrierung des Nutzers im System unter "Platzbuchungssystem" und "Registrierung".

3. Buchungen
Eine Anleitung zur Durchführung von Buchungen befindet sich auf der Homepage der Tennisabteilung. Die jeweils aktuellen Buchungen für die Halle und die Außenplätze werden im System angezeigt und können jederzeit eingesehen werden.

4. Spielberechtigung
Ohne Buchung gibt es keine Spielberechtigung. Gültig sind ausschließlich die jeweils vom System angezeigten Personen-, Platz- und Zeitangaben.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Nutzung der Tennisanlage ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.  Diese ist im System und auf der Homepage der Tennisabteilung hinterlegt und am Schwarzen Bett in der Tennishalle ausgehängt. Die Preise sind mit erfolgter Buchung, bei Abonnements mit dem jeweiligen Saisonbeginn zur Zahlung fällig.

6. Datenschutz
Dem Nutzer ist bekannt, dass der Verein personenbezogene Daten speichert. Dies erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

7. SEPA-Lastschriftmandat
Der Nutzer ermächtigt den Verein, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Nutzer sein Kreditinstitut an, die vom Verein auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Der Nutzer kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen

 

8. Haftung des Nutzers                                                                                                                                                                                Werden Schäden oder Folgeschäden an der Tennisanlage fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, haftet der im Buchungssystem für die Zeit der Schadensverursachung registirerte Nutzer des betreffenden Platzes als Vertragspartner des Vereins, auch für von ihm bestimmte oder geduldete Personen.

 

9. Haftung des Vereins                                                                                                                                                                                        Der Verein haftet ausschließlich, soweit er gestzlich dazu verpflichtet ist, keinesfalls jedoch für Schäden oder Verlust von Sachen, die im Besitz oder Eigentum des jeweiligen Nutzers und/oder seiner Begleitpersonen stehen (z.B. Kleidungssücke, Handys, Schlüssel, Tennisausrüstung, Tennisbälle)

 

10. Zugang zur Tennishalle                                                                                                                                                                         Mitglieder der Tennisabteilung verfügen über, bzw. erhalten einen Hallenschlüssel. Nicht-Mitglieder erhalten gegen Kautionshinterlegung von 10 € von der Geschäftsstelle des Vereins einen Schlüssel für den Eingang zur Tennishalle und zu den Umkleide- und Duschräumen. Der Schlüssel verbleibt im Eigentum des Vereins. Der Nutzer ist verpflichtet, den Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich persönlich  entsprechend den Bestimmungen des Vereins zu verwenden. Nach Beendigung der Nutzerbeziehung bzw. der Mitgliedschaft ist der Schlüssel an den Verein unaufgefordert zurück zu geben.


 B. Hallentennisplätze
Die Tennishalle verfügt über zwei Plätze. Diese können im Abonnement oder als Einzelstunde gebucht werden. Die Hallenbeleuchtung wird automatisch durch das Buchungssystem ein- und ausgeschaltet. Es gilt die jeweilige Zeitangabe des Systems.

1.   Im Abonnement
Der Nutzer erwirbt das Recht, in einem oder mehreren fixen Zeiträumen (Uhrzeit und Tag) ein mal pro Woche i .d. R. vom 01.10. bis 30.04. oder vom 01.05. bis 30.09. auf einem oder beiden Plätzen der Halle Tennis zu spielen.

1.1.        Anmeldung
Der Nutzer muss seinen Abonnementwunsch im System  eingeben, oder dem Abteilungsleiter Tennis mitteilen. Belegt werden können nur freie Plätze und Zeiträume.

1.2.        Beginn und Laufzeit
Das Abonnement kommt mit der Zusage des Abteilungsleiters Tennis und der vom Display des Systems gezeigten Buchung und der Entrichtung des Preises für das Abonnement zu Stande. Es läuft auf unbestimmte Zeit.

1.3.        Kündigung und Beendigung
Das Abonnement kann vom Nutzer oder vom Verein mit einer Frist von drei Monaten zum 30.09. bzw. 30.04. eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Abteilungsleiter Tennis bzw. dem Nutzer erfolgen.


2.   Als Einzelstunde
Der Nutzer erwirbt das Recht, jeweils 60 Minuten  auf einem Platz der Tennishalle Tennis zu spielen Die Spielzeit beginnt und endet jeweils zur vollen Stunde.


3.   Gemeinsame Bestimmungen
Für alle Nutzer der Tennishalle gelten die folgenden Bestimmungen:

3.1.    Hallenordnung
Die jeweils gültige Hallenordnung ist im elektronischen Buchungssystem ersichtlich und in der Tennishalle ausgehängt. Die Hallenordnung ist wesentlicher Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung.



C. Außenplätze und Freiflächen
Der Verein verfügt über 10 Sandplätze und eine Tenniswand. Die Plätze 5 und 6 sind mit einer Flutlichtanlage ausgestattet.

1. Platz- und Spielordnung
Die jeweils gültige Platz- und Spielordnung ist im elektronischen Buchungssystem ersichtlich und auf der Tennisanlage ausgehängt.  Sie ist wesentlicher Bestandteild dieser Nutzungsvereinbarung.

2.Freiflächen
Die Freiflächen sind öffentlich zugänglich. Das Betreten geschieht auf eigenes Risiko und Gefahr. Fahrzeuge, die Beschädigungen der Tennisanlage hervorrufen können, sind nicht gestattet. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

D. Gaststätte "Matchpoint"
Die Gaststätte "Matchpoint" hat der Verein verpachtet. Sie besteht aus Gastraum, Nebenraum, Terrasse, Toiletten und Lagerräumen. "Matchpoint" ist öffentlich zugänglich. Der Pächter betreibt die Gaststätte im eigenen Namen und für eigene Rechnung und bestimmt in den Pachträumen das Hausrecht.


E. Gültigkeit
Mit der Kennzeichnung des Feldes "Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen" im Registrierteil des Buchungssystem durch das Setzen eines Hakens bestätigt der Nutzer, dass er
    den Inhalt der jeweils gültigen Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und
    die Angebote annimmt.
    einen entsprechenden Vertrag zwischen ihm und den TSV Waldenbuch e.V. 1891 abgeschlossen hat,  
    sich verpflichtet, die genannten Bestimmungen sorgfältig zu beachten.


Stand 15.08.2014

 

Tennishallenordnung des TSV Waldenbuch 1891 e.V., Tennisabteilung

Die Nutzung der Tennishalle des TSV Waldenbuch 1891 e.V. (im folgenden Text „Verein“ genannt) erfolgt mittels eines elektronischen Hallenbuchungssystems auf der Grundlage der dort hinterlegten und einsehbaren Nutzungsvereinbarung. Die Tennishallenordnung lautet wie folgt:
 
Geltungsbereich
Die Tennishalle im Sinne dieser Ordnung umfasst das Gebäude
 
Waldenbuch, Teckstr. 24

und hier den Ein- und Zugangsbereich, die Umkleideräume mit Duschen und Toiletten, sowie die Halle selbst.
 
 
Betreten und Verlassen der Tennishalle
Die Tennishalle darf nicht mit Sandplatztennisschuhen betreten werden. Die Eingangstüre ist nach Betreten oder Verlassen der Tennishalle so zu schließen, dass sich ein Dritter ohne Schlüssel keinen Zugang verschaffen kann. Dies gilt nicht während der Öffnungszeiten der Vereinsgaststätte „Matchpoint“.
 
Schwarzes Brett
Im Eingangsbereich der Tennishalle befindet sich ein Schwarzes Brett. Dort können weitere wichtige Informationen zur Hallennutzung ausgehängt sein. Spielberechtigte Personen sind verpflichtet, sich jeweils vor Spielbeginn zu informieren.
 
Spielzeit
Die Spielzeiten sind durch die im Hallenbuchungssystem definierten Buchungszeiten bestimmt, zurzeit täglich von 6.00 bis 24.00 Uhr.

Spielberechtigung
Ausschließlich spielberechtigt sind die im Hallenbuchungssystem registrierten Nutzer und/oder von diesen bestimmte oder geduldete Personen für die jeweils gebuchten und im Hallenbuchungssystem angezeigten Spielzeiten. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren dürfen wegen deren Strafunmündigkeit nur mit oder in Begleitung von Erwachsenen spielen.

Unberechtigtes Spielen
Unberechtigtes Spielen führt zur fristlosen Kündigung der Nutzungsvereinbarung und/oder zur Erteilung von Hausverbot für die betreffende(n) Person(en) und einem Verwaltungskostenaufschlag von 100 Prozent auf den jeweiligen Mietpreis.

Tennisschuhe
Die Halle darf nur mit Tennisschuhen betreten und genutzt werden. Gereinigte Sandplatztennisschuhe oder spezielle Hallentennisschuhe sind vorgeschrieben.

Tennisbälle
Es sind handelsübliche Tennisbälle zu verwenden. Bälle, mit denen bereits auf Freiplätzen gespielt wurde, dürfen nicht benutzt werden.
 
Hallenbeleuchtung
Links neben der Eingangstüre zu den Tennisplätzen befindet sich pro Platz ein roter Knopf mit dem ab Beginn der Buchungszeit durch Drücken die Beleuchtung für den jeweils gebuchten Platz eingeschaltet werden kann. Bei vorzeitiger Beendigung der Spielzeit ist durch erneutes Drücken des Knopfes die Beleuchtung aus Energiespar-gründen auszuschalten. Bei regulärer Beendigung der Spielzeit schaltet sich die Beleuchtung automatisch ab.
 
Verhalten in der Halle
Jede anwesende Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Tennisspieler während des Spiels nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das betrifft insbeson-dere Geräuschentwicklung und/oder Betreten des jeweils anderen Spielfelds.
 
Abziehen des Hallenteppichbodens
Vor Verlassen des Spielfeldes muss stets der Teppichboden der Halle spielfeld-flächendeckend mit den zur Verfügung stehenden Hallenbesen in Kreisbewegungen von außen nach innen abgezogen werden. Dadurch verbleibt das Granulat auf der Spielfläche und es schont den Teppichboden.
 
Beendigung der Spielzeit
Das Spielfeld ist mit dem Ablauf der jeweils gebuchten Spielzeit zu verlassen damit der nachfolgende Nutzer pünktlich beginnen kann.
 
Reinigung Tennisschuhe
Vor Verlassen der Halle müssen die Tennisschuhe mit den am Ausgang bereitgestellten Fußabtretern von Granulatresten befreit werden.

Verlassen der Halle
Nach Verlassen der Halle ist die Hallentüre so zu schließen, dass sich ein Dritter ohne Schlüssel keinen Zugang verschaffen kann.

Ausübung anderer Sportarten
Die Tennishalle darf ausschließlich zum Tennisspielen genutzt werden. Die Aus-übung anderer Sportarten oder Aktivitäten in jeglicher Form ist, um Sachbeschädi-gungen und Störungen des Spielbetriebes zu vermeiden, untersagt. Von dieser Bestimmung ist der offizielle Trainingsbetrieb dann ausgenommen, wenn die Leitung durch einen lizenzierten, vom Verein bestellten Trainer erfolgt.
 
Rauchverbot, Getränke
In der Tennishalle besteht Rauchverbot. Der Getränkekonsum von Wasser jeder Art in Plastikflaschen ist erlaubt. Das Konsumieren anderer Getränke ist wegen der Gefahr evtl. Fleckenbildung und/oder Glasscherben auf dem Teppichboden untersagt.
 
Notfälle, Unfälle, Schäden, Störungen und Gefahren
Für derartige Fälle ist neben dieser Tennishallenordnung ein besonderer Aushang angebracht. Dort sind Verhaltensregeln sowie Informationen über Notfalleinrich-tungen und Kontaktdaten zuständiger Stellen angegeben.
 
Wartung, Reparatur, Instandsetzung
Der Verein kann während der Spielzeit Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungs-arbeiten durchführen. Evtl. Beeinträchtigungen (z. B. Geräusche, Geruch) und/oder die Stornierung von Buchungen für diese Zeiten durch den Verein sind möglich und begründen keine Ansprüche.
 
Tiere, tennisfremde Gegenstände
Tieren ist der Zugang zur Tennishalle untersagt. Ebenso dürfen tennisfremde Gegenstände (z. B. Fahrräder, Roller, Fußbälle, Kinderwagen) nicht mit in die Tennishalle genommen werden.
 
Einrichtungen der Tennishalle
Sämtliche Einrichtungen der Tennishalle sind pfleglich, vorschriftsmäßig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen. Netze, Heizungssteuerung, Steckdosen, Thermostat, sonstige Gerätschaft usw. dürfen nicht verändert werden. Fenster sind nach Beendigung der Spielzeit zu schließen, Jalousien hochzuziehen. In unbenutzten Räumen ist das Licht auszuschalten.
 
Weisungsbefugnisse
Jedes Mitglied des Vorstandes der Tennisabteilung ist befugt, die zur Einhaltung der Hallenordnung notwendigen Maßnahmen zu treffen.


Stand 15.08.2014

 
              

Spiel- und Platzordnung des TSV Waldenbuch 1891 e.V., Tennisabteilung

 

Die Nutzung der Aussenplätze des TSV Waldenbuch 1891 e.V. (im folgenden Text „Verein“ genannt) erfolgt mittels eines elektronischen Hallenbuchungssystems auf der Grundlage der dort hinterlegten und einsehbaren Nutzungsvereinbarung. Die Spiel- und Platzordnung lautet wie folgt:

Geltungsbereich

Die Außenplätze und Freiflächen des Vereins

Waldenbuch, Teckstr. 24

Sie dient dem Miteinander der Spieler und dem Erhalt der Tennisanlage. Von jedem Spieler wird sportliches faires, diszipliniertes und rücksichtsvolles Verhalten erwartet. Im einzelnen gilt:
 
Schwarzes Brett und Buchungssystem
Im Eingangsbereich der Tennishalle befindet sich ein Schwarzes Brett. Dort können weitere wichtige Informationen zur Nutzung der Außenplätze ausgehängt sein. Spielberechtigte Personen sind verpflichtet, sich jeweils vor Spielbeginn zu informieren. Gleiches gilt für das Buchungssystem.
 
Bespielbarkeit der Plätze
Über die Bespielbarkeit der Außenplätze entscheidet der Platzwart und/oder der stellvertretende Abteilungsleiter. Gesperrte Plätze werden auf dem Display des Buchungssystems angezeigt und dürfen während der Sperrung nicht betreten werden.

Betreten der Tennisplätze
Das Betreten der Tennisplätze ist nur Mitgliedern der Tennisabteilung, deren Gästen im Rahmen von Gastspielen, oder besonders autorisierten Personen gestattet.
 
Tennisschuhe
Die Plätze dürfen nur mit Sandplatztennisschuhen betreten und genutzt werden.

Nutzung der Tennisplätze
Die Tennisplätze dürfen ausschließlich zum Tennisspielen benutzt werden.
 
Tiere, tennisfremde Gegenstände
Tieren ist der Zugang zu den Außenplätzen untersagt. Ebenso dürfen tennisfremde Gegenstände (z. B. Fahrräder, Roller, Fußbälle, Kinderwagen) nicht mit auf die Tennisplätze genommen werden.

Verhalten auf den Plätzen und Freiflächen
Jede anwesende Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Tennisspieler während des Spiels nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das betrifft insbesondere Geräuschentwicklung und/oder Betreten des jeweils anderen Spielfelds.

Platzpflege
Trockene Plätze müssen vor Spielbeginn von den jeweiligen Spielern ausreichend bewässert werden. Nach Spielende ist der jeweilige Platz in Kreisbewegungen von außen nach innen abzuziehen.

Wasserdienst
Die Mitglieder der Mannschaften, Jugendliche ausgenommen, übernehmen den täglichen abendlichen Wasserdienst nach einem vom Sportwart aufgestellten Plan. Damit soll sichergestellt werden, dass die Plätze keinen Schaden nehmen und optimal bespielbar sind
 
Unberechtigtes Spielen
Unberechtigtes Spielen, z.B. ohne Buchung im System oder unter falschem Namen, kann zu disziplinarischen Maßnahmen durch den Ehrenrat des Vereins führen.

Trainingsbetrieb
Trainingsbetrieb für Mannschaften findet im Zeitraum der jährlichen Verbandsrunde statt.
Trainingsbetrieb durch die Trainer des Vereins findet auf den Plätzen 5,6,7 und 8 statt.
Der zuständige Sportwart erstellt zum Beginn der Freiluftsaison einen Trainingsplan für Mannschaften und Trainer und bucht die Plätze entsprechend im Buchungssystem.

Wettkampfbetrieb
Die Sportwarte erstellen zum Beginn der Freiluftsaison einen Wettkampfplan (Verbandsrunde, Turniere, Meisterschaften) und buchen die Plätze im Buchungssystem.

Wartung, Reparatur, Instandsetzung
Der Verein kann während der Spielzeit Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungs-arbeiten durchführen. Diese werden auf dem Display des Buchungssystems angezeigt. Evtl. Beeinträchtigungen und/oder die Stornierung von Buchungen oder Sperrung von Plätzen für diese Zeiten durch den Verein sind möglich und begründen keine Ansprüche.

Weisungsbefugnisse
Jedes Mitglied des Vorstandes der Tennisabteilung ist befugt, die zur Einhaltung der Spiel- und Platzordnung notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Notfälle, Unfälle, Schäden, Störungen und Gefahren
Für derartige Fälle ist ein besonderer Aushang am Schwarzen Brett im Eingangsbereich der Tennishalle angebracht. Dort sind Verhaltensregeln sowie Informationen über Notfalleinrichtungen und Kontaktdaten zuständiger Stellen angegeben.

 

Stand 15.08.2014